Artikel zum Thema: Ordination
Bloßes Erscheinungsbild einer Privatkrankenanstalt ist dem VwGH zu wenig
Ärzte erzielen in ihrer Ordination Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die Umsätze sind unecht umsatzsteuerbefreit, weshalb kein Vorsteuerabzug möglich ist. Im Rahmen einer (Privat)Krankenanstalt liegen für den Arzt Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor und die Umsätze unterliegen dem...
10% Umsatzsteuer auf Arzneimittel - der Weg durch den Medikamentendschungel
Bekanntermaßen (siehe KI 11/08) wurde mit 1.1.2009 bei der Lieferung, bei innergemeinschaftlichem Erwerb und bei der Einfuhr von Arzneimitteln der Umsatzsteuersatz von 20% auf 10% gesenkt. Da der Begriff des Arzneimittels im UStG nicht definiert ist und auch das Wort Medikament lediglich einen Überbegriff darstellt, sollen...
Neues aus der steuerlichen Rechtsprechung
Aus der aktuellen steuerlichen Judikatur gibt es einige interessante Urteile, die nachstehend kurz zusammengefasst dargestellt werden. Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung: Wie schon in der KI 08/08 berichtet, hat sich abgezeichnet, dass neben einer Basispauschalierung kein Freibetrag für investierte...
Produktverkauf in der Ordination - sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Auswirkungen
Immer häufiger kommt es vor, dass Ärzte im Rahmen ihrer Ordination neben der Erbringung von medizinischen Leistungen auch ergänzende Produkte zum Verkauf anbieten (z.B. Kontaktlinsen, Schuheinlagen, Nahrungsmittelergänzung, Cremen usw.). Neben gewerberechtlichen (Gewerbeschein für ein Handelsgewerbe) und...
Ordinationsmiete und Umsatzsteuer
Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist unecht umsatzsteuerbefreit , womit der Verlust des Vorsteuerabzuges verbunden ist. Der Vermieter kann jedoch zur Umsatzsteuerpflicht (20%) optieren , um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu gelangen, was bei hohen Reparaturkosten und Investitionen von Vorteil sein kann....
Steuerliche Behandlung der Kosten für Ordinationsvertretung
Bei Verhinderung des Praxisinhabers (z.B. Urlaub, Krankenstand etc.) werden regelmäßig andere Ärzte als Praxisvertreter beschäftigt. Dabei kommt es üblicherweise zu keinem steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis, sondern es liegt ein Auftragsverhältnis vor. Der Praxisvertreter...