Artikel zum Thema: Nebenwohnsitz
150 € Gutschein als Energiekostenausgleich - zusätzliche Maßnahmen in Wien
Als Ausgleich für die drastisch steigenden Energiepreise wird im Rahmen des Energiekostenausgleichsgesetzes ein 150 € Gutschein pro Haushalt gewährt. Dieser Gutschein, welcher für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gilt, ist einkommensteuer- und abgabenfrei. Die einzige Einschränkung besteht in der...
Vorübergehende Abmeldung des Hauptwohnsitzes - Auswirkungen auf Hauptwohnsitzbefreiung
Seit Einführung der Immobilienertragsteuer für private Grundstücksveräußerungen haben sich rund um die Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung in der Praxis zahlreiche Zweifelsfragen ergeben, die in den letzten Jahren oftmals auch die Höchstgerichte beschäftigt haben. In diese Kette reiht sich auch...
Immobilienertragsteuer - Aufgabe des Hauptwohnsitzes als zwingende Voraussetzung
Eine bedeutsame Ausnahme von der Besteuerung im Rahmen der Immobilienertragsteuer liegt dann vor, wenn die so genannte Hauptwohnsitzbefreiung geltend gemacht werden kann. So ist der Veräußerungserlös aus Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen samt Grund und Boden steuerfrei , wenn das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung...
Hauptwohnsitzbefreiung für Haus der pflegebedürftigen Mutter
Für die Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung zwecks Vermeidung der Immobilienertragsteuer ist u.a. Voraussetzung, dass das Eigenheim dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und dass der Hauptwohnsitz...
Der Handwerkerbonus – Renovierungen noch vor Jahreswechsel können sich auszahlen
Der Handwerkerbonus stellt eine vorerst bis zum 31. Dezember 2015 befristete Förderung für die Renovierung , Erhaltung und Modernisierung von in Österreich gelegenem Wohnraum , der für eigene Wohnzwecke genutzt wird, dar. Privatpersonen als Eigentümer , aber auch als Mieter , können pro Jahr die...
Nächstgelegener Wohnsitz für Pendlerpauschale entscheidend
Die Kosten eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (291 € pro Jahr) getragen. Durch den Verkehrsabsetzbetrag sollen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. die mit der Autobenutzung entstehenden abgedeckt werden....