Artikel zum Thema: Krankheitskosten
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und...
Außergewöhnlichkeit führt nicht zwingend zur außergewöhnlichen Belastung
Die Frage, ob Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, ist nach den kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beurteilen - selbst wenn dies...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Durch Vorziehen von Sonderausgaben lässt sich das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Zu beachten ist, dass die Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel
Für alle Steuerpflichtigen :: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende) Beschränkt abzugsfähig "Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer Einschleifregelung bei Einkünften ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus...
Kurz-Info: Heilbehandlungskosten im Ausland als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Für die Anerkennung von Krankheitskosten als a.g. Belastung ist es - lt. LSt-Protokoll 2006 - erforderlich, dass die Behandlungskosten in direktem Zusammenhang mit der Krankheit stehen und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Beseitigung der Krankheit darstellen. Erfolgt die Behandlung im Ausland durch dort anerkannte...
Steuersparcheckliste 2006 - Teil 4: Für alle Steuerpflichtigen
- Sonderausgaben / "Topfsonderausgaben" Durch das Vorziehen von Sonderausgaben kann das steuerpflichtige Einkommen vermindert werden. In Erinnerung wird gerufen, dass die steuerliche Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von € 2.920,- zuzüglich weiterer € 2.920,- für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer...