Oktober 2001
Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung KESt-Erstattung Änderung der EStR 2000 betreffend Kapitaleinkünfte Investmentfonds und Aktienanleihen
Erfassung der Kapitalerträge in der Steuererklärung Nicht endbesteuerte Kapitalerträge sind unter der Kennziffer 367 bzw. 361 in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Darunter fallen insbesondere Gewinnanteile aus einer echten stillen Gesellschaft, ausländische Kapitalerträge etc....