Artikel zum Thema: Arbeitslosenversicherung
Maßnahmen vor Jahresende 2016 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.16 entrichtet werden, damit sie 2016 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und...
Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016
Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer einen Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zu leisten. Nachdem dieser mit 1.1.2015 bereits von 0,55% auf 0,45% gesenkt wurde, tritt jetzt mit 1.1.2016 eine weitere Reduktion ein. Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2016 0,35 % der allgemeinen...
Maßnahmen vor Jahresende 2015 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.15 entrichtet werden, damit sie 2015 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und...
Anmeldung bei der gewerblichen Sozialversicherung noch vor Jahresende schützt vor Beitragszuschlag
Für Freiberufler bzw. so genannte Neue Selbständige kann es ratsam sein, sich noch vor Ende des Jahres 2014 bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) anzumelden, da ansonsten ein Beitragszuschlag droht. Freiberufler und Neue Selbständige unterscheiden sich dadurch, dass Freiberufler –...
Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.14 entrichtet werden, damit sie 2014 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und...
Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung sowie des Zuschlages nach dem IESG
Aufgrund eines gesetzlichen Initiativantrags wurde vom Nationalratsplenum am 27.3.2014 die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung und des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) beschlossen. Ab dem 1.7.2014 reduziert sich der Beitrag zur Unfallversicherung um 0,1% auf 1,30% (derzeit noch 1,40%); der...