Vermieter-Info
Keine Verlängerung der Pflichtversicherung durch Auszahlung der Überstundenguthaben im Gastgewerbe
Die kollektivvertraglich geregelte Saisonverlängerung zwecks Verkürzung der Arbeitslosigkeit bei Auszahlung von Überstunden nach Ende der Saison, überschreitet laut VwGH 22.11.2006, 2004/08/0065 die Regelungsbefugnis nach § 2 ArbVG. Die Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen derartigen...


Steuerliche Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007
I. Mit Wirkung ab 1. Juli 2007 :: Pendlerpauschale um 10% höher Kleines Pendlerpauschale (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007 20 - 40 km 495,- 546,- 40 - 60 km 981,- 1.080,- über 60 km 1.467,- 1.614,- Großes Pendlerpauschale (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007 2...
Beitragszuschlag und Verzugszinsen lt. ASVG
Erfolgte eine Anmeldung zur Pflichtversicherung verspätet, kann gem. § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag bis zum Doppelten jener Beiträge vorgeschrieben werden, die auf die Zeit ab Beginn der Pflichtversicherung bis zum Eintreffen der verspäteten Anmeldung beim Versicherungsträger entfallen. Er darf aber die...


Aufwendungen durch alternativmedizinische Behandlung als außergewöhnliche Belastung?
Aufwendungen, die durch Krankheit verursacht werden, können gem. § 34 EStG als a.g. Belastung geltend gemacht werden. Als Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung erfordert. Für die Qualifikation als Heilbehandlung ist ein schlüssiger Erfolgsnachweis erforderlich....
Kurz-Info: Kassenfehlbetrag als Werbungskosten
Der Ersatz von Kassenfehlbeträgen vom Dienstnehmer an den Dienstgeber kann als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass darüber ein Nachweis des Dienstgebers vorgelegt wird. Die bloße Behauptung, dass derartige Fehlbeträge ersetzt worden sind, reicht...


Vermeidung von Formfehlern bei der Testamenterstellung
Seit 2005 gibt es kein mündliches Testament mehr, es sei denn es droht unmittelbare Gefahr, dass der Testator die Fähigkeit zu testieren verliert. In diesem Fall kann der letzte Wille mündlich oder schriftlich vor zwei fähigen gleichzeitig anwesenden Zeugen erklärt werden. Dieses sogenannte "Nottestament"...